Hilfe & Informationen

Hier finden Sie Wissenswertes und Hilfestellungen.

 

Grundversorgung

In Deutschland gibt es einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieser Anspruch ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

Nach dem TKG besteht ein Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Der Anspruch umfasst auch den hierfür notwendigen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und besteht für eine Hauptwohnung oder einen Geschäftsort. Mit dem Anspruch wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht.

Zu diesem Mindestangebot zählen:
  • Sprachkommunikationsdienste, also Telefonie.
  • Ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Die Grundversorgung wird von der Telekom Deutschland GmbH erbracht.

Eigentümer
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und die Immobilie noch nicht an einem öffentlichen Telefonnetz angeschlossen ist (z.B. bei einem Neubau), dann können Sie die Grundversorgung über die Bauherrenberatung der Telekom Deutschland GmbH beantragen. Die Grundversorgung kann online oder telefonisch beantragt werden. Telefonisch ist die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03 (montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 16:00 Uhr) zu erreichen.

Mieter
Mieter einer Immobilie wenden sich an den Eigentümer der Immobilie, wenn die Immobilie noch nicht an einem öffentlichen Telefonnetz angeschlossen ist. Der Eigentümer der Immobilie kann die Grundversorgung bei der Telekom Deutschland GmbH beantragen.

Mitversorgung

Eigentümer
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und der Hausanschluss über eine andere Hausnummer bzw. über das Nachbargebäude an das Telefonnetz angeschlossen ist, dann können Sie die Mitversorgung über die Bauherrenberatung der Telekom Deutschland GmbH beantragen. Die Mitversorgung kann online oder telefonisch beantragt werden. Telefonisch ist die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03 (montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 16:00 Uhr) zu erreichen.

Mieter
Mieter einer Immobilie wenden sich an den Eigentümer der Immobilie, wenn der Hausanschluss über eine andere Hausnummer bzw. über das Nachbargebäude an das Telefonnetz angeschlossen ist. Der Eigentümer der Immobilie kann die Mitversorgung bei der Telekom Deutschland GmbH beantragen.

Mitversorgung
Bei einer Mitversorgung ist auch wichtig, dass die Mitversorgung in der Datenbank der Telekom Deutschland GmbH eingetragen ist. Dies bietet unter anderem die nachfolgenden Vorteile:

  • Die Schaltung des DSL-Anschlusses kann an der richtigen Adresse durchgeführt werden.
  • Der Techniker kann direkt die richtige Adresse finden, um den DSL-Anschluss zu schalten.
  • Der Techniker kann im Falle einer möglichen Störung vor Ort zeitnah eine Entstörung durchführen.
  • Rettungsdienste können im Notfall schnell vor Ort sein, da der Standort über die Adressdatenbank der Telekom direkt ermittelt wird.

Hausanschluss

Ein Hausanschluss ist der Punkt, an dem die Leitung des Netzbetreibers endet und in Ihr Haus führt. Der Hausanschluss für DSL befindet sich in der Regel als Kasten in einem Kellerraum, wo auch Strom und Wasser in das Haus gelangen. Der Hausanschluss besteht aus verschiedenen Komponenten, darunter die Internet- und Telefonleitung. Zudem gibt es entsprechende Anschlussdosen und Router, die für die Verbindung mit dem DSL-Netzwerk verwendet werden und so den Zugang zu Internet und Telefonie ermöglichen.

Es ist wichtig, wo sich der Hausanschluss befindet, da ein Servicetechniker möglicherweise Zugang benötigt, um Ihren Internetzugang einzurichten. Falls Ihr Grundstück nicht an das öffentliche Netz angeschlossen ist, muss der Hauseigentümer einen Hausanschluss einbauen lassen. Als Mieter oder Eigentümer können Sie eine Grundversorgung beantragen.

Telefonanschlussdose

Die Internetverbindung wird über die Telefonanschlussdose hergestellt, indem Ihr Router mit dem Netzwerk verbunden wird. Für die Installation oder Wartung benötigt entweder der Techniker oder Sie selbst Zugang zu den Anschlussdosen in Ihrem Wohnraum. Bitte stellen Sie sicher, dass diese am Schaltungstag frei zugänglich sind, indem Sie Möbel oder andere Gegenstände vorab entfernen. Um eine Internetverbindung über DSL herzustellen, werden Telefondosen verwendet, die beispielsweise als "TAE001" oder "TAE002" gekennzeichnet sind. Der Router wird mit dem mitgelieferten DSL-Kabel angeschlossen.

DSL-Endleitung

Die Verbindung vom Hausanschluss zur Telefonanschlussdose (TAE) wird als "Endleitung" bezeichnet und spielt eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung des DSL-Anschlusses. Typischerweise verläuft diese Leitung vom Keller bis zum Wohnraum und ist Voraussetzung für die technische Verbindung.

Es liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, die Endleitung als Teil der Innenverkabelung des Gebäudes funktionsfähig zu halten und instand zu halten. Sollte während der Schaltung festgestellt werden, dass die Leitung nicht ordnungsgemäß funktioniert, empfehlen wir Ihnen, die Unterstützung eines Elektroinstallateurs in Anspruch zu nehmen, um das Problem zu beheben. Nur so können wir Ihnen den gewünschten DSL-Anschluss bereitstellen.

Die Kosten für die Reparatur der Endleitung sind vom Hauseigentümer zu tragen.

Zuständigkeiten beim DSL-Anschluss

Bei der Bereitstellung Ihres Internetanschlusses gibt es verschiedene Verantwortlichkeiten, die von verschiedenen Parteien übernommen werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, wer für welchen Teil zuständig ist.

Grundversorgung
Wenn das Grundstück noch nicht mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden ist, beispielsweise bei einem Neubau, liegt es in der Verantwortung des Hauseigentümers, eine Teilnehmeranschlussleitung zu verlegen und einen Hausanschluss einzurichten. Für diese grundlegende Versorgung kann der Hauseigentümer die Bauherrenberatung der Deutschen Telekom online https://www.telekom.de/hilfe/bauherren oder telefonisch beauftragen. Telefonisch ist die Bauherrenberatung kostenfrei unter 0800 330 19 03 (montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 16:00 Uhr) zu erreichen.

Innenverkabelung
Die Innenverkabelung (Endleitung), also die Verbindung vom Hausanschluss zu den entsprechenden Anschlussdosen in Ihren Räumen, muss von einem Elektriker installiert werden, wofür der Hauseigentümer zuständig ist. Auch für die Reparatur defekter Anschlussdosen ist der Hauseigentümer zuständig.

Internetanschluss
Sobald die grundlegende Versorgung und die Innenverkabelung abgeschlossen sind, können Sie Ihren Internetanschluss bestellen. In der Regel ist für die Aktivierung des Anschlusses ein Technikerbesuch erforderlich. Der Techniker benötigt Zugang zum Hausanschluss und zur Anschlussdose. Wir prüfen, ob ein Techniker vor Ort erforderlich ist, und bei Bedarf organisieren wir einen Techniker für den DSL-Anschluss.